1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Die AGB sind automatisch Bestandteil einer Offerte, einer Auftragsbestätigung sowie eines Vertrages und regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundschaft sowie der Eschler Fahrzeugbau AG (Industriestrasse 23, 9552 Bronschhofen SG) bzw. Eschler Fahrzeugbau AG Wiedlisbach (Baselstrasse 32, 4537 Wiedlisbach BE); nachfolgend Eschler Fahrzeugbau AG.
2. Angebot und Preise
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk der Eschler Fahrzeugbau AG ohne Nachlässe, zuzüglich Mehrwertsteuer. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenstände. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Masse, Gewichte usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten (Toleranzen für Längenmasse gemäss ISO 2768-1v).
Transportkosten, Fahrzeugüberführungen, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge ect., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer. Kursschwankungen mit Abweichungen über 5% auf Rohmaterial, Handelsprodukten oder Dergleichen, werden wenn nicht anders schriftlich festgehalten, bei der definitiven Rechnungsstellung angepasst.
Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist auf 3 Monate befristet.
3. Dokumente und Unterlagen
Prospekte und Abbildungen ect. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Genehmigung unserseits, weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen, ohne jeden Abzug, sofern nicht anderweitige Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:
- Ein Drittel bei Bestellung/ Auftragserteilung
- Der Restbetrag bei Lieferbereitschaft
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Zins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die abgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Eschler Fahrzeugbau AG. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers, auf dessen Kosten, eintragen zu lassen.
6. Kaufrücktritt
Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Eschler Fahrzeugbau AG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von bis zu 50% des Vertragspreises zu verlangen (je nach Produktionsstand).
7. Lieferung
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung, unter normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt wenn:
7.1. Die vereinbarten Chassisanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;
7.2. Ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
7.3. Die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden;
7.4. Die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
8. Montage
Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/ Leistung ausserhalb des Werkes der Eschler Fahrzeugbau AG ist im vereinbarten Peis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung ev. Vereinbarung.
9. Garantie
Die von der Eschler Fahrzeugbau AG gelieferten Produkte sind handwerklich hergestellt und entsprechen den jeweiligen für den Verwendungszweck gültigen Normen. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe, fertigungsbedingte Unregelmässigkeiten sind zu akzeptieren. Wir gewähren auf Neukonstruktionen, Restaurationen, Abänderungen eine 1-jährige Garantie. Die Garantie deckt nachweisbare Konstruktions- und Fabrikationsfehler. Sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unserer Werkstatt. Bei Montageteilen, elektronischen Bestandteilen und Ähnlichem beschränkt sich die Garantie auf diejenige, welche der Lieferant gewährt. Bis zur vollständigen Garantie-Abklärung/ Anerkennung, werden die angefallenen Kosten für Ersatzmaterial dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt und nach positiver Garantieanerkennung wieder gutgeschrieben. Auf Occasionsteile und -Fahrzeuge kann keine Garantie abgegeben werden. Ausgeschlossen von der Garantie sind entstandene Schäden durch Unfall, Überlastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit und mangelhafte Wartung. Jede Haftpflicht wird abgelehnt, für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn. Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn alle Arbeitsprozesse in unserem Betrieb ausgeführt wurden und keine weiteren Arbeiten von Drittfirmen vorgenommen wurden (ausser es wurde vorab unser Einverständnis eingeholt), welche mit einem Garantie-Anspruch in Zusammenhang stehen. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine Wandlung nach OR Art. 205 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Eschler Fahrzeugbau AG, es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gültig ab 01.03.2023