Schwarzmüller Service



GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Siehe Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen http://www.schwarzmueller.com

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Dieses Erstservice darf nur von autorisierten Servicestellen durchgeführt werden. Die Prüf- und Wartungspunkte für das Erstservice sind im Serviceheft abgebildet und somit auch dem Erstkäufer bzw. Fahrzeughalter zugänglich. Im Anschluss an das Erstservice sind jährliche Servicekontrollen erforderlich.

Alle Verschleissteile müssen gesondert und entsprechend ihrem Zustand gewartet und auch getauscht werden. Es dürfen nur Schwarzmüller Originalersatzteile verwendet werden. Jeder Einsatz und Gebrauch von Ersatzteilen, die nicht von Originalherstellern (OE) stammen, sowie daraus resultierende Folgeschäden werden als unsachgemässe Reperatur angesehen und der Austausch sowie Folgereparaturen gehen zu Lasten des Kunden.


Karte Servicestellen Schwarzmüller
ERSTSERVICE

Nach 5 Wochen oder 10.000 km

JAHRESSERVICE

Jährlich oder nach jeweils 125.000 km


BITTE BEACHTEN

Die durchgeführten Services sind ausnahmslos im Serviceheft des Kunden und im Service Portal von Schwarzmüller einzutragen. Das Erst- bzw. Jahresservice ist vom Kunden zu tragen, sofern dies nicht explizit mit dem Fahrzeugauftrag mitverkauft wurde.
Bei nicht durchgeführten Servicearbeiten, verfällt die Garantie nach 12 Monaten ohne Haftung

Garantieleistungen

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Antragssteller
Fahrzeugdaten
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